Kontakt zur Logopädiepraxis

Map Sprachtherpie und Logopädie Kunze in München Obermenzing

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Kontakt

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir diese. Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Kontaktformular

* diese Felder sind erforderlich

Praxis in Obermenzing

Map Sprachtherpie und Logopädie Kunze in München Obermenzing

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Organisatorisches und Kostenübernahme

Behandlungsvereinbarung für gesetzlich Krankenversicherte

Für gesetzlich versicherte Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr, ohne Befreiungsbescheid der Kasse, gilt: Gesetzlich versicherte Patient*innen haben einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10,00 € je Rezept zu leisten. Diese Gebühren werden nach der letzten Therapieeinheit der laufenden Heilmittelverordnung („Rezept“) erhoben. Sie erhalten von uns eine Rechnung. Die Rechnung ist ungekürzt an die Praxis innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ein möglicher Erstattungsanspruch gegen den Kostenträger ist diesem gegenüber direkt von dem/der Versicherten geltend zu machen.

GKV
Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung für privat Krankenversicherte

Gebührenvereinbarung Bestandteil dieser Vereinbarung sind die logopädischen Leistungen, die im „Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Krankenkasse“ näher spezifiziert sind. Die Positionen für die logopädische Behandlung richten sich nach der ausgestellten ärztlichen Verordnung (z.B. Behandlungsdauer, Hausbesuch etc.). Nur bei einer Erstverordnung (zu Therapiebeginn) kommen einmalig die Positionen Anamnese und Diagnostik hinzu.

Dem/Der Versicherten ist bekannt, dass für logopädische Leistungen keine gesetzliche Gebührenordnung existiert. Die getroffene Gebührenvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der/die Patient*in, bzw. der/die Versicherte, einen Ersatzanspruch gegen einen Kostenträger (private Krankenkasse / Beihilfe) hat. Die von den Kostenträgern festgesetzten Höchstsätze berühren die Gültigkeit dieses Vertrages über eine logopädische Behandlung nicht. Dem/der Versicherten ist also bekannt, dass – je nach Sachlage – ein Teil der Behandlungskosten von ihm selbst getragen werden muss. Die Honorarrechnungen sind ungekürzt an die Praxis innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Ein möglicher Erstattungsanspruch gegen den Kostenträger ist diesem gegenüber direkt von dem/der Versicherten geltend zu machen.

PKV
Behandlungsvereinbarung

Allgemeine Informationen

Absageregelungen durch Patient*in/Angehörige

Termine können bis 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung abgesagt werden. Die Absage muss telefonisch an die Praxis unter 089-89949933 erfolgen (Anrufbeantworter) oder per Mail praxisannekunze@web.de. Später abgesagte Termine werden von der Praxis Logopädia als „nicht rechtzeitig abgesagte Stunde“ in Rechnung gestellt (aktuell gültiger Satz der gesetzlichen Krankenkasse, siehe https://www.gkvheilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp Eine Absage gilt als „kurzfristig abgesagt“, wenn weniger als 24 Stunden zwischen Absage des Termins und vereinbarten Behandlungstermin liegen.
Da nicht immer dieser Zeitrahmen eingehalten werden kann wird folgende verbindliche Stufenregelung vereinbart:

  • bei der ersten kurzfristigen Absage durch Patient*innen übernimmt die Praxis Logopädia die Kosten der ausgefallenen Behandlungszeit.
  • bei der zweiten kurzfristigen Absage durch Patient*innen wird Ihnen 50% der vereinbarten Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
  • ab der dritten kurzfristigen Absage durch Patient*innen wird Ihnen der Gesamtbetrag der vereinbarten Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Aufsichtspflicht bei minderjährigen Patient*innen

Die Aufsichtspflicht für Ihr in Therapie befindliches Kind endet mit Beendigung der vereinbarten Behandlungszeit; bei verspätetem Abholen kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.

Schweigepflicht­entbindung

Zur besseren Kommunikation mit betroffenen Ärzt*innen, Therapeut*innen oder Pädagog*innen ist es sinnvoll, wenn sie die Praxis von der Schweigepflicht entbinden. Die Entbindung bezieht sich ausschließlich auf den Austausch behandlungsbezogener Daten. Sie stimmen zudem zu, dass Arzt/Ärztin bei Bedarf einen therapeutischen Bericht erhält.

Teletherapie

Sofern die Durchführung von Teletherapie im Heilmittelbereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gesetzlich möglich ist, bieten wir Sprachtherapie als Teletherapie, also mit „Videoübertragung“ an. Von den Videoübertragungen der so durchgeführten Termine werden von der Praxis keine Daten digital gespeichert oder veröffentlicht. Die Bestätigung der durchgeführten Therapie kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, z.B. per E-Mail an die E-Mail-Adresse der/des behandelnden Therapeut*in. Die Praxis stellt ein Muster für die Bestätigung vorab per E-Mail zur Verfügung. Diese Bestätigung wird bei der Abrechnung mit an die Krankenkassen übermittelt. Eine Kopie der E-Mail verbleibt in den Unterlagen der Praxis. Die E-Mail wird nach dem erfolgten Ausdruck unmittelbar gelöscht.

Einwilligung für Audio-, Video- und/oder Fotoaufnahmen

Hiermit erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Diagnostik- und Therapiesitzungen Video- und/oder Audioaufnahmen angefertigt werden. Die Bild- und Tondateien werden elektronisch gespeichert. Die Aufnahmen durch behandelnde Sprachtherapeut*innen erfolgen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken im Rahmen der Therapie und werden zur Erfolgskontrolle (Evaluation) verwendet. Falls einige Aufnahmen für die langfristige Therapiedokumentation und -evaluation, für Forschungszwecke oder zum Einsatz bei Fort-/Weiterbildungsveranstaltungen verwendet werden sollen, ist dazu ein gesondert erklärtes Einverständnis erforderlich. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Sie haben jederzeit das Recht, die Löschung der Aufnahmen zu verlangen. Ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht.

Hospitationserlaubnis

Jeder fängt mal an. Die Praxis bietet Studierenden der LMU München Praktikumsplätze an, die phasenweise zu Hospitationszwecken anwesend sind. Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Die Erlaubnis kann jederzeit, auch für einzelne Personen, widerrufen werden.

Einwilligung in die Nutzung unsicherer digitaler Kommunikationswege

Digitale Kommunikationswege wie E-Mail oder Messenger sind nicht sicher. Sie können jedoch der Übermittlung von Termin- und Kontaktdaten durch die Praxis bzw. behandelnde Therapeutin über E-Mail und/oder Messenger (SMS, WhatsApp, iMessage) ohne weitere Sicherungsmaßnahmen und insbesondere unter Verzicht auf eine weitere Verschlüsselung zustimmen.

Patienteninformation zum Datenschutz

Bitte nehmen Sie Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis. Diese Informationen erhalten Sie in der Praxis (Aushang).

Nach oben scrollen